Einordnung
Von Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.
Der Hamburger Kaufmann hätte sein Geld auch anders anlegen können. Es gab Handelshäuser, Schiffe, Anteile, Wechsel. Und doch ging ein großer Teil des hanseatischen Vermögens über Generationen in Grund und Boden. Das war keine Vorsicht allein, sondern eine Entscheidung über den eigenen Rang. In dieser Stadt war Immobilie mehr als Rendite.
Grundbesitz war die Eintrittskarte
Wer in Hamburg mitreden wollte, musste Boden besitzen. Die alteingesessene Bürgerschicht, die „Erbgesessenen", war an den Privatbesitz von Grundstücken gebunden. Von rund 93.000 Erwachsenen erfüllten 1848 nur 3.000 bis 4.000 diese Bedingung. Grundeigentum war damit nicht nur Vermögen, sondern die Voraussetzung für politische Teilhabe.
Auch nach der Verfassungsreform von 1860, die die Macht der alten Patrizierfamilien lockerte, blieb der Boden gewichtig: Grundeigentümer erhielten zwei Stimmen, in der Grundeigentümerwahl und in der allgemeinen. Und wer regierte, war Kaufmann. Zwischen 1889 und 1913 stellten Kaufleute, Reeder und ihresgleichen über 80 Prozent der Bürgerschaft. Grundbesitz und Handelsstand fielen in einer Person zusammen.
Warum nicht das Papier
Der Kaufmann kannte das Risiko besser als jeder andere. Sein Geschäft lebte von Schiffen, die untergingen, von Märkten, die kippten, von Krediten, die platzten. Grund und Boden war das Gegenstück dazu: unbeweglich, sichtbar, nicht über Nacht verspielt. Er trug die Familie durch Krisen, in denen Papiere wertlos wurden.
Diese Haltung hat Thomas Mann in einen Satz gefasst, der bis heute als hanseatisches Motto gilt. Der Kaufmann sollte am Tag mit Lust bei den Geschäften sein, aber nur solche machen, die ihn nachts ruhig schlafen ließen. Ein Haus, eine Reihe von Häusern, ein Landsitz an der Elbe: das war Schlaf, den kein Wechselkurs störte.
Mein Sohn, sei mit Lust bei den Geschäften am Tage, aber mache nur solche, dass wir bei Nacht ruhig schlafen können.
Thomas Mann, Buddenbrooks, 1901
Was davon geblieben ist
Das Bürgerrecht ist längst nicht mehr an Grundbesitz geknüpft, und die zwei Stimmen sind Geschichte. Geblieben ist die Haltung. In den Alster- und Elblagen wird Immobilie bis heute seltener gehandelt als gehalten, oft über Generationen, oft ohne die Absicht zu verkaufen. Der Boden ist noch immer das, was bleibt, wenn anderes schwankt.
Halten Sie Ihre Immobilie als Kapitalanlage, oder als das, was bleibt?
Für einen Eigentümer steckt in dieser Geschichte eine nüchterne Einsicht: Eine Immobilie in guter Hamburger Lage ist selten eine schnelle Rechnung, sondern ein langer Wert. Wer sie übergibt, verkauft oder umschichtet, entscheidet über mehr als einen Preis, nämlich über etwas, das die Familie länger getragen hat als jede Anlageklasse. Diese Entscheidung verdient eine belastbare Grundlage, und genau dort setzen wir an.





