Eigentümer-Fragen · Hamburg

Wie wird die Immobilie im Zugewinnausgleich bewertet?

Stand: 02.09.2026

Die kurze Antwort

Mit dem Verkehrswert zu zwei Stichtagen: dem Tag der Eheschließung für das Anfangsvermögen und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags für das Endvermögen. Maßgeblich ist der objektive Wert, nicht ein Wunschpreis.

Verbindlichkeiten auf der Immobilie werden mit ihrem Stand zum jeweiligen Stichtag abgezogen.

Die Stichtagslogik

Der Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen jedes Ehegatten; wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte des Überschusses aus (§§ 1373 ff. BGB). Für die Immobilie heißt das: Ihr Wert wird zweimal betrachtet. Wurde sie während der Ehe erworben, taucht sie nur im Endvermögen auf. War sie vorhanden, wird der Anfangswert um die allgemeine Geldentwertung indexiert.

Welcher Wert zählt

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB, also der am Markt erzielbare Preis, nicht der Anschaffungspreis und nicht der Steuerwert. Latente Steuerlasten, etwa eine drohende Spekulationssteuer bei baldigem Verkauf, können nach der Rechtsprechung wertmindernd zu berücksichtigen sein; das ist ein häufiger Streitpunkt und gehört in anwaltliche Hände.

Wie Streit vermieden wird

Zwei getrennt beauftragte Einschätzungen liegen fast immer auseinander, und jede Seite glaubt der eigenen. Ein gemeinsam beauftragtes Gutachten kostet mehr, beendet aber die Diskussion; im gerichtlichen Verfahren bestellt ohnehin das Gericht den Sachverständigen. Wer sich außergerichtlich einigen will, sollte deshalb früh gemeinsam bewerten lassen, nicht getrennt.

Die Grenze

Güterrecht, Stichtagsberechnung und latente Steuern sind anwaltliches Terrain. Wir liefern die belegte Marktbewertung und, wenn der Verkauf die Lösung ist, die neutrale Abwicklung für beide Seiten.

Quellen: §§ 1373 bis 1378 BGB (Zugewinn, Anfangs- und Endvermögen, Stichtage), § 1384 BGB (Stichtag Zustellung des Scheidungsantrags), § 194 BauGB (Verkehrswert). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.

Ihr Ansprechpartner

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Was Ihr Fall konkret bedeutet, klären wir im Gespräch: vertraulich, mit den belegten Zahlen Ihrer Lage und ohne Verpflichtung. Die Marktwertanalyse Ihrer Immobilie erstellen wir kostenfrei.

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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier, Immobilienmakler in Hamburg, KI-generiertes Porträt im hellgrauen Anzug vor hellem Hintergrund.

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH