Eigentümer-Fragen · Hamburg
Was passiert mit dem Kredit bei Scheidung?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Nichts. Der Darlehensvertrag ist von der Scheidung unabhängig: Wer mitunterschrieben hat, haftet der Bank gegenüber weiter für die volle Summe, unabhängig davon, wer im Haus wohnt oder wem es zugesprochen wird.
Aus dieser Haftung entlässt nur die Bank, nicht das Familiengericht.
Die gesamtschuldnerische Haftung
Haben beide Ehegatten den Kreditvertrag unterschrieben, sind sie Gesamtschuldner (§ 421 BGB): Die Bank kann die gesamte Rate von jedem Einzelnen verlangen. Eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten, wer künftig zahlt, wirkt nur im Innenverhältnis; nach außen bleibt die Haftung bestehen. Wer auszieht und nicht mehr zahlt, wird trotzdem in Anspruch genommen.
Der Weg zur Entlassung
Übernimmt ein Partner die Immobilie, braucht er die Zustimmung der Bank zur Schuldhaftentlassung des anderen. Die Bank prüft dafür neu, ob das Einkommen des Übernehmenden allein trägt; oft scheitert genau daran die Übernahme. Alternativen sind eine Umschuldung auf den Übernehmenden oder zusätzliche Sicherheiten. Rechnen Sie diesen Punkt durch, bevor Sie sich auf eine Übernahme einigen.
Wenn verkauft wird
Beim Verkauf wird das Darlehen aus dem Kaufpreis abgelöst, und beide sind aus der Haftung. Innerhalb der Zinsbindung fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an; deren Höhe sollte vor der Verkaufsentscheidung bei der Bank erfragt werden, weil sie den Nettoerlös spürbar mindern kann. Nach zehn Jahren Laufzeit besteht ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Monaten Frist.
Was zu tun ist
Holen Sie früh drei Zahlen ein: aktuelle Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung und die Aussage der Bank zur Schuldhaftentlassung. Erst mit diesen drei Zahlen lassen sich Übernahme und Verkauf ehrlich vergleichen. Die güterrechtliche Seite gehört daneben zum Fachanwalt.
Quellen: §§ 421, 426 BGB (Gesamtschuld und Innenausgleich), § 489 BGB (Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren), § 490 BGB (Vorfälligkeitsentschädigung). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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