Eigentümer-Fragen · Hamburg
Was kostet der Hausverkauf insgesamt?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Auf Verkäuferseite fallen typischerweise an: Unterlagenbeschaffung und Energieausweis, die hälftige Maklerprovision, Kosten der Lastenfreistellung und je nach Fall Vorfälligkeitsentschädigung und Steuern.
Notar- und Grundbuchkosten des Erwerbs trägt üblicherweise der Käufer.
Die kleinen, planbaren Posten
Grundbuchauszug, Flurkarte, bei Wohnungen die Verwalterunterlagen: zusammen meist ein zweistelliger bis niedriger dreistelliger Betrag. Der Energieausweis ist Pflicht, spätestens zur Besichtigung; der Verbrauchsausweis ist günstig, der Bedarfsausweis aufwendiger und je nach Gebäude vorgeschrieben. Wer Grundrisse aufbereiten oder Fotos erstellen lässt, investiert hier in den Preis, nicht in Kosmetik.
Die Maklerprovision
Beim Verkauf an Verbraucher gilt die Teilung: Der Käufer darf höchstens die Hälfte tragen (§§ 656c, 656d BGB). Üblich sind in Hamburg Gesamtsätze um sechs Prozent des Kaufpreises inklusive Umsatzsteuer, je zur Hälfte; verhandelbar bleibt das. Der Provision steht die Leistung gegenüber, Bewertung, Vermarktung, Prüfung der Käufer und Begleitung bis zur Übergabe; genau daran sollte sie sich messen lassen.
Kredit und Grundbuch
Läuft noch ein Darlehen, wird es aus dem Kaufpreis abgelöst; innerhalb der Zinsbindung verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, deren Höhe von Restschuld, Restlaufzeit und Zinsniveau abhängt und vorab bei der Bank erfragt werden sollte. Die Löschung der Grundschuld kostet Notar- und Grundbuchgebühren nach Wert; sie gehört zur geschuldeten Lastenfreistellung.
Steuern nicht vergessen
Innerhalb der Zehnjahresfrist und ohne Eigennutzung wird der Gewinn einkommensteuerpflichtig. Die Grundsteuer des laufenden Jahres schuldet gegenüber der Stadt, wer am 1. Januar Eigentümer war; im Innenverhältnis wird sie im Kaufvertrag üblicherweise stichtagsgenau verteilt.
Was zu tun ist
Vor der Vermarktung eine Kostenaufstellung machen: Restschuld und Vorfälligkeit bei der Bank erfragen, Unterlagenlage prüfen, Provisionsmodell festlegen. So wird aus dem Angebotspreis eine ehrliche Netto-Erwartung, und Überraschungen zwischen Beurkundung und Übergabe bleiben aus.
Quellen: §§ 656c, 656d BGB (Provisionsteilung); GEG §§ 79 ff. (Energieausweis); § 23 EStG (Veräußerungsgewinn); GrStG § 10 (Steuerschuldner). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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