Eigentümer-Fragen · Hamburg
Wie viel Steuern zahle ich beim Hausverkauf?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
In den meisten Privatfällen keine: Nach zehn Jahren Haltedauer oder bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren bleibt der Gewinn einkommensteuerfrei.
Sonst wird der Veräußerungsgewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert; die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer.
Der steuerfreie Normalfall
Das selbst bewohnte Haus lässt sich steuerfrei verkaufen, wenn die Eigennutzung das Verkaufsjahr und die beiden Vorjahre abdeckt; auf die Zehnjahresfrist kommt es dann nicht an. Ebenfalls steuerfrei ist der Verkauf nach Ablauf von zehn Jahren seit der Anschaffung, unabhängig von der Nutzung.
Der steuerpflichtige Fall
Vermietet und innerhalb der Frist verkauft: Dann ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG. Er errechnet sich aus Verkaufspreis abzüglich Anschaffungs- und Veräußerungskosten, erhöht um in Anspruch genommene Abschreibungen, und wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet; eine Freigrenze gilt nur für Bagatellgewinne. Wie hoch die Steuer konkret ausfällt, hängt damit am Gesamteinkommen des Jahres.
Was Verkäufer nicht zahlen
Die Grunderwerbsteuer schuldet beim üblichen Vertragsaufbau der Käufer, in Hamburg 5,5 Prozent des Kaufpreises. Auch die Notar- und Grundbuchkosten des Erwerbs liegen beim Käufer; der Verkäufer trägt die Kosten der Lastenfreistellung, also der Löschung seiner Grundschulden.
Sonderfälle mit Gewicht
Geerbte Objekte übernehmen die Fristen des Erblassers. Häusliches Arbeitszimmer, teilweise Vermietung oder gemischte Nutzung können Teilbeträge steuerpflichtig machen. Und wer mehrere Objekte in wenigen Jahren verkauft, streift die Drei-Objekt-Grenze zum gewerblichen Grundstückshandel. In allen drei Konstellationen gehört die Rechnung zum Steuerberater, bevor der Vertrag entworfen wird.
Quellen: § 23 EStG; Hamburgisches Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 5,5 Prozent seit 01.01.2023). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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