Eigentümer-Fragen · Hamburg

Wann fällt Spekulationssteuer an?

Stand: 02.09.2026

Die kurze Antwort

Wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben (§ 23 EStG).

Steuerfrei bleibt der Verkauf bei Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren, und nach Ablauf der zehn Jahre ohnehin.

Wie die Frist läuft

Maßgeblich sind die Daten der notariellen Kaufverträge, nicht Übergabe oder Grundbucheintrag. Gerechnet wird taggenau: Wer am 1. September 2016 gekauft hat, verkauft ab dem 2. September 2026 außerhalb der Frist. Besteuert wird der Gewinn, also Verkaufspreis abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten; bei vermieteten Objekten erhöhen zwischenzeitliche Abschreibungen den steuerpflichtigen Gewinn.

Die Eigennutzungs-Ausnahme

Steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Angebrochene Jahre zählen: Einzug im Dezember 2024, Nutzung 2025, Verkauf 2026 genügt dem Wortlaut. Für die reine Eigennutzung über die gesamte Haltedauer stellt sich die Frage ohnehin nicht.

Erbe und Schenkung

Erben und Beschenkte treten in die Frist des Vorgängers ein: Hatte der Erblasser die Zehnjahresfrist bereits erfüllt, verkaufen die Erben insoweit steuerfrei; die Erbschaftsteuer ist davon eine getrennte Frage. Wer eine geerbte, zuvor vermietete Wohnung kurz nach dem Erbfall verkauft, sollte die Anschaffungsdaten des Erblassers kennen, bevor ein Preis verhandelt wird.

Der gewerbliche Rand

Wer binnen fünf Jahren mehr als drei Objekte verkauft, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshandel mit ganz anderen Folgen, der Drei-Objekt-Grenze. Das betrifft vor allem Erben mehrerer Einheiten und Aufteiler; die Grenze ist Indiz, nicht Automatik, und gehört bei Mehrfachverkäufen früh zum Steuerberater.

Was zu tun ist

Vor jedem Verkaufsentschluss die beiden Daten prüfen: Kaufvertrag damals, geplanter Verkauf heute. Liegt der Termin knapp vor Fristablauf, ist Warten oft bares Geld. Die Berechnung im Einzelfall, auch zu Abschreibungen und Kosten, gehört zum Steuerberater.

Quellen: § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (private Veräußerungsgeschäfte); zur Drei-Objekt-Grenze: ständige BFH-Rechtsprechung. Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.

Ihr Ansprechpartner

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Was Ihr Fall konkret bedeutet, klären wir im Gespräch: vertraulich, mit den belegten Zahlen Ihrer Lage und ohne Verpflichtung. Die Marktwertanalyse Ihrer Immobilie erstellen wir kostenfrei.

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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier, Immobilienmakler in Hamburg, KI-generiertes Porträt im hellgrauen Anzug vor hellem Hintergrund.

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH