Eigentümer-Fragen · Hamburg
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hamburg?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
5,5 Prozent des Kaufpreises, seit dem 1. Januar 2023. Steuerschuldner sind Käufer und Verkäufer gemeinsam; im Kaufvertrag wird sie üblicherweise dem Käufer auferlegt, und das Finanzamt hält sich daran.
Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts wird der Käufer nicht ins Grundbuch eingetragen.
Bemessungsgrundlage und Ablauf
Grundlage ist die Gegenleistung, also im Regelfall der Kaufpreis samt übernommener Belastungen. Der Notar meldet den Vertrag dem Finanzamt, dieses setzt die Steuer fest, der Käufer zahlt, und das Finanzamt stellt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Sie ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Was sich herausrechnen lässt
Mitverkauftes bewegliches Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer: Einbauküche, Markise, Gartenhaus, Möbel. Wird es im Vertrag mit realistischem Zeitwert gesondert ausgewiesen, mindert das die Bemessungsgrundlage. Realistisch heißt: nachvollziehbar und belegbar, denn überzogene Ansätze prüft das Finanzamt. Auch die Instandhaltungsrücklage einer Eigentumswohnung wird nach der neueren Rechtsprechung nicht mehr abgezogen.
Wer befreit ist
Steuerfrei bleiben unter anderem der Erwerb von Todes wegen und Schenkungen, der Erwerb durch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, der Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, also etwa Eltern an Kinder, sowie der Grundstückserwerb im Rahmen der Erbauseinandersetzung durch Miterben (§ 3 GrEStG). Auch Erwerbe unterhalb der Freigrenze von 2.500 Euro bleiben außen vor.
Für Verkäufer relevant
Auch wenn der Käufer zahlt: Die Steuer verkleinert dessen Budget und damit indirekt den erzielbaren Kaufpreis. Zusammen mit Notar und Grundbuch liegen die Kaufnebenkosten in Hamburg bei rund sieben Prozent, mit hälftiger Maklerprovision entsprechend darüber. Wer den Angebotspreis festlegt, sollte diese Rechnung des Käufers kennen.
Quellen: Hamburgisches Grunderwerbsteuergesetz (Steuersatz 5,5 Prozent seit 01.01.2023); §§ 1, 3, 8, 13, 22 GrEStG (Erwerbsvorgänge, Befreiungen, Bemessungsgrundlage, Steuerschuldner, Unbedenklichkeitsbescheinigung). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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