Eigentümer-Fragen · Hamburg
Wie viel mindert ein Wohnrecht den Wert?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Rechnerisch um den Kapitalwert des Rechts: Jahreswert der ersparten Miete mal Vervielfältiger nach Alter des Berechtigten. Am Markt fällt der Abschlag meist größer aus, weil der Käuferkreis für belastete Objekte klein ist.
Zwei Zahlen also, und die zweite entscheidet über den erzielbaren Preis.
Die steuerliche Rechnung
Der Jahreswert ist die ortsübliche Miete für die überlassenen Räume, abzüglich der Kosten, die der Berechtigte trägt. Multipliziert wird mit dem Vervielfältiger aus der amtlichen Sterbetafel, der an Alter und Geschlecht hängt (§ 14 BewG). Je jünger der Berechtigte, desto höher der Wert des Rechts und desto größer der Abzug.
Warum der Markt mehr abzieht
Ein Käufer erwirbt ein Objekt, das er auf unbestimmte Zeit weder bewohnen noch frei vermieten kann. Eigennutzer fallen als Interessenten praktisch aus, Kapitalanleger rechnen mit Risikoaufschlag, und Banken finanzieren belastete Objekte zurückhaltender. Der Abschlag am Markt liegt deshalb regelmäßig über dem steuerlichen Kapitalwert; wie weit darüber, hängt von Lage, Alter des Berechtigten und Objekttyp ab.
Wohnrecht, Nießbrauch, Mietvertrag
Das dingliche Wohnungsrecht sichert nur das eigene Wohnen und erlischt faktisch beim dauerhaften Auszug. Der Nießbrauch geht weiter, er erlaubt auch die Vermietung, und mindert den Wert entsprechend stärker. Ein schuldrechtliches Wohnrecht ohne Grundbucheintrag bindet den Käufer dagegen nicht; hier lohnt der genaue Blick, was tatsächlich eingetragen ist.
Was zu tun ist
Lassen Sie zwei Werte ermitteln: den unbelasteten Verkehrswert und den belasteten. Die Differenz ist Ihre Verhandlungsgrundlage, auch gegenüber dem Berechtigten, falls über eine Ablösung gesprochen wird. Häufig ist die einvernehmliche Löschung gegen Abfindung wirtschaftlich besser als der Verkauf mit Belastung.
Quellen: § 1093 BGB (dingliches Wohnungsrecht), §§ 1030 ff. BGB (Nießbrauch), §§ 14 bis 16 BewG (Kapitalwert, Jahreswert, Deckelung). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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