Eigentümer-Fragen · Hamburg

Wie lese ich einen Grundbuchauszug?

Stand: 02.09.2026

Die kurze Antwort

Der Auszug hat vier Teile: das Bestandsverzeichnis mit Lage und Größe, Abteilung I mit den Eigentümern, Abteilung II mit Lasten und Beschränkungen und Abteilung III mit Grundpfandrechten wie Grundschulden.

Für den Wert einer Immobilie ist Abteilung II der aufschlussreichste Teil.

Bestandsverzeichnis und Abteilung I

Das Bestandsverzeichnis nennt Gemarkung, Flur, Flurstück, die Größe in Quadratmetern und die Art der Nutzung; bei Eigentumswohnungen zusätzlich den Miteigentumsanteil und den Verweis auf die Teilungserklärung. Abteilung I führt die Eigentümer mit dem Grund des Erwerbs, etwa Auflassung oder Erbfolge. Bei Erbengemeinschaften stehen hier alle Miterben.

Abteilung II: die wertrelevante Seite

Hier stehen Dienstbarkeiten wie Wege- und Leitungsrechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Reallasten, Vorkaufsrechte, Erbbaurechte, Vormerkungen sowie Vermerke wie Zwangsversteigerung oder Sanierungsgebiet. Diese Einträge binden den Käufer, und sie mindern den Wert oft erheblich: Ein lebenslanges Wohnrecht macht ein Haus für Eigennutzer praktisch unverkäuflich, solange es besteht.

Abteilung III: die Finanzierung

Grundschulden und Hypotheken der Banken. Der eingetragene Betrag sagt dabei nichts über die tatsächliche Restschuld: Oft steht dort noch der ursprüngliche Nennbetrag, während das Darlehen längst getilgt ist. Beim Verkauf werden diese Rechte im Rahmen der Lastenfreistellung gelöscht, das organisiert der Notar.

Was zu tun ist

Holen Sie einen aktuellen Auszug beim Grundbuchamt oder über den Notar, nicht die Kopie von vor zehn Jahren. Gehen Sie Abteilung II Zeile für Zeile durch und klären Sie jeden Eintrag, den Sie nicht sofort erklären können; alte Rechte aus Familienübertragungen sind häufiger, als Eigentümer erinnern. Was dort steht, gehört offen ins Exposé, nicht in die Überraschung beim Notartermin.

Quellen: Grundbuchordnung (GBO) und Grundbuchverfügung (Aufbau des Grundbuchs); §§ 1018 ff. BGB (Dienstbarkeiten), §§ 1113 ff. BGB (Hypothek und Grundschuld). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.

Ihr Ansprechpartner

Allgemeine Antworten haben eine Grenze:Ihre Immobilie.

Was Ihr Fall konkret bedeutet, klären wir im Gespräch: vertraulich, mit den belegten Zahlen Ihrer Lage und ohne Verpflichtung. Die Marktwertanalyse Ihrer Immobilie erstellen wir kostenfrei.

+49 176 57 174 225 · matthias.schwier@db.com

Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier, Immobilienmakler in Hamburg, KI-generiertes Porträt im hellgrauen Anzug vor hellem Hintergrund.

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH