Eigentümer-Fragen · Hamburg
Was sind die Nachteile der Leibrente?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Vier wiegen schwer: Der Gesamterlös liegt meist unter dem Marktwert, die Rente verliert ohne Wertsicherung an Kaufkraft, Sie tragen das Risiko der Zahlungsfähigkeit des Käufers, und der Käuferkreis für solche Objekte ist klein.
Wer lange lebt, fährt gut; wer früh stirbt, hat den Wert verschenkt.
Wie die Rente berechnet wird
Grundlage ist der Verkehrswert der Immobilie, vermindert um den Kapitalwert des Wohnrechts oder Nießbrauchs, verteilt über die statistische Lebenserwartung nach der Sterbetafel. Genau hier liegt der erste Nachteil: Die Rechnung ist eine Wette auf die eigene Lebensdauer. Der Anbieter kalkuliert vorsichtig, und dieser Sicherheitsabschlag geht zu Ihren Lasten.
Inflation und Zahlungsfähigkeit
Eine feste Rente über zwanzig Jahre verliert spürbar an Kaufkraft. Eine Wertsicherungsklausel, die die Rente an den Verbraucherpreisindex koppelt, gehört deshalb in den Vertrag, kostet aber Rentenhöhe. Zusätzlich tragen Sie das Risiko, dass der Käufer nicht mehr zahlt: Abgesichert wird das über eine Reallast im Grundbuch, die möglichst an erster Rangstelle stehen sollte, damit sie im Ernstfall trägt.
Steuern und Erben
Die Leibrente ist mit ihrem Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig; der Anteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Und für die Erben ändert sich die Lage grundlegend: Die Immobilie ist verkauft, der Nachlass besteht aus dem, was von den Rentenzahlungen übrig ist. Wer Vermögen weitergeben möchte, ist mit einer Übertragung unter Nießbrauchvorbehalt meist besser bedient.
Wann sie trotzdem passt
Wenn keine Erben da sind oder die Weitergabe kein Ziel ist, wenn die Rente die Lücke zwischen Pension und Bedarf schließt und der Verbleib im Haus im Vordergrund steht. Dann ist die Leibrente ein sauberes Instrument, sofern Reallast, Wertsicherung und Bonität des Käufers stimmen.
Was zu tun ist
Lassen Sie den Verkehrswert unabhängig ermitteln, bevor über eine Rentenhöhe gesprochen wird, und vergleichen Sie mit dem Vollverkauf plus Anmietung oder plus Wohnrecht. Vertragsgestaltung und Absicherung gehören zum Notar, die steuerliche Seite zum Steuerberater.
Quellen: §§ 759 ff. BGB (Leibrente), § 1105 BGB (Reallast), § 22 Nr. 1 EStG (Ertragsanteil), §§ 14, 16 BewG (Kapitalwert wiederkehrender Leistungen). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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