Eigentümer-Fragen · Hamburg
Was passiert bei der Schlüsselübergabe?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Besitz, Nutzen und Lasten gehen auf den Käufer über: Sie übergeben Schlüssel und Unterlagen, halten Zählerstände fest und dokumentieren den Zustand im Übergabeprotokoll. Ab diesem Tag trägt der Käufer Kosten und Gefahr.
Übergeben wird erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Was ins Protokoll gehört
Datum und Anwesende, Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Wärme mit Zählernummern, Anzahl und Art aller übergebenen Schlüssel, der Zustand der Räume, festgestellte Mängel oder Restarbeiten sowie die Liste des mitverkauften Inventars. Beide Seiten unterschreiben; jede bekommt ein Exemplar. Ohne Protokoll steht später Aussage gegen Aussage.
Was am selben Tag zu erledigen ist
Zählerstände an die Versorger melden, Verträge für Strom und Gas kündigen oder umschreiben. Die Gebäudeversicherung läuft kraft Gesetzes auf den Käufer über, das teilen Sie dem Versicherer mit. Bei Eigentumswohnungen informieren Sie die Verwaltung, damit Hausgeldzahlungen ab dem Stichtag richtig zugeordnet werden. Und die Umzugsadresse für Nachsendungen sollte stehen.
In welchem Zustand übergeben wird
Besenrein, sofern nichts anderes vereinbart ist: geräumt, ohne zurückgelassenen Sperrmüll, Böden gekehrt. Was mitverkauft ist, bleibt; alles andere gehört entfernt. Zurückgelassene Gegenstände, die niemand haben wollte, sind ein häufiger Streitpunkt und kosten am Ende den Verkäufer die Entsorgung.
Warum erst nach Geldeingang
Vor Zahlungseingang übergeben heißt, ohne Sicherheit aus der Hand zu geben. Der Kaufvertrag knüpft die Übergabe deshalb an die vollständige Zahlung. Prüfen Sie den Eingang selbst bei Ihrer Bank, statt sich auf eine Überweisungsbestätigung zu verlassen; zwischen Auftrag und Gutschrift liegen im Zweifel Tage.
Quellen: §§ 446, 448 BGB (Gefahrübergang, Lasten und Nutzungen ab Übergabe), § 95 VVG (Übergang der Gebäudeversicherung), vertragliche Regelungen zum Übergabestichtag. Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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