Eigentümer-Fragen · Hamburg

Wann wird der Kaufpreis fällig?

Stand: 02.09.2026

Die kurze Antwort

Wenn der Notar die vereinbarten Voraussetzungen geprüft hat und die Fälligkeitsmitteilung verschickt: eingetragene Auflassungsvormerkung, vorliegende Löschungsunterlagen der Gläubiger, Vorkaufsrechtszeugnis und erforderliche Genehmigungen.

Ab Zugang der Mitteilung gilt die im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist, üblich sind zwei Wochen.

Warum es diese Reihenfolge gibt

Der Käufer soll nicht zahlen, bevor er gesichert ist, und der Verkäufer nicht übergeben, bevor er Geld hat. Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert den Käufer gegen Zwischenverfügungen; die Löschungsbewilligungen der Banken sichern ihm lastenfreies Eigentum. Erst wenn beides steht, stellt der Notar die Fälligkeit fest. Diese Prüfung ist der Grund, warum zwischen Beurkundung und Zahlung Wochen liegen.

Was den Zeitpunkt verzögert

Grundbuchämter arbeiten unterschiedlich schnell, das ist der häufigste Faktor. Dazu kommen Löschungsunterlagen von Banken, das gemeindliche Vorkaufsrechtszeugnis und in Erhaltungsgebieten die Genehmigung nach § 172 BauGB. Bei Erbfällen kann die Grundbuchberichtigung vorgeschaltet sein. Jeder dieser Punkte lässt sich vorbereiten, bevor überhaupt beurkundet wird.

Zahlung und Übergabe

Gezahlt wird in aller Regel direkt an den Verkäufer beziehungsweise dessen Bank, nicht über ein Notaranderkonto; das ist der Normalfall und spart Kosten. Die Schlüsselübergabe folgt dem Geldeingang, nicht dem Notartermin. Zahlt der Käufer nicht, gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug, sobald die vertragliche Frist abgelaufen ist, und schuldet Verzugszinsen.

Was zu tun ist

Planen Sie den Umzug nicht auf den Beurkundungstag, sondern auf einen Termin nach Zahlungseingang, mit Puffer. Klären Sie vorab mit Ihrer Bank die Löschungsunterlagen, das ist der Punkt, den Verkäufer am ehesten selbst beschleunigen können.

Quellen: §§ 883, 925 BGB (Vormerkung, Auflassung), §§ 286, 288 BGB (Verzug und Verzugszinsen), § 24 BauGB (Vorkaufsrechtszeugnis), § 172 BauGB (Genehmigung in Erhaltungsgebieten). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.

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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier, Immobilienmakler in Hamburg, KI-generiertes Porträt im hellgrauen Anzug vor hellem Hintergrund.

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH