Eigentümer-Fragen · Hamburg
Was ist ein Alleinauftrag?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Ein Maklervertrag, bei dem Sie sich verpflichten, für die Dauer der Laufzeit keinen weiteren Makler zu beauftragen. Im einfachen Alleinauftrag dürfen Sie selbst weiter verkaufen, im qualifizierten müssen Sie Interessenten an den Makler verweisen.
Im Gegenzug ist der Makler zum aktiven Tätigwerden verpflichtet.
Die drei Vertragsformen
Der einfache Auftrag lässt alles offen: Sie dürfen mehrere Makler beauftragen und selbst verkaufen, der Makler schuldet keine Tätigkeit. Der einfache Alleinauftrag bindet Sie an einen Makler, lässt Ihnen aber den Eigenverkauf ohne Provision. Der qualifizierte Alleinauftrag verpflichtet Sie zusätzlich, auch selbst gefundene Interessenten an den Makler zu verweisen.
Was für den Alleinauftrag spricht
Wer exklusiv arbeitet, investiert anders: professionelle Fotos, aufbereitete Unterlagen, gezielte Ansprache vorgemerkter Interessenten, echte Betreuung der Besichtigungen. Bei mehreren parallel beauftragten Maklern erscheint dasselbe Objekt mehrfach in den Portalen, oft zu verschiedenen Preisen; das signalisiert Interessenten Beliebigkeit und drückt den Preis. Exklusivität ist deshalb kein Zugeständnis, sondern in aller Regel die bessere Vermarktung.
Worauf Sie achten sollten
Auf die Laufzeit: Sechs Monate mit Verlängerungsoption sind üblich und fair; deutlich längere Bindungen ohne Kündigungsmöglichkeit sind es nicht. Auf die benannten Leistungen, damit Exklusivität eine Gegenleistung hat. Und auf Klauseln zur Nachwirkung, die eine Provision auch nach Vertragsende auslösen können, wenn ein vom Makler nachgewiesener Interessent später kauft.
Was zu tun ist
Vereinbaren Sie eine überschaubare Erstlaufzeit und lassen Sie sich die geplanten Schritte schriftlich geben. Nach drei Monaten sehen Sie an Zugriffszahlen, Anfragen und Besichtigungen, ob die Arbeit trägt. Wenn nicht, ist eine kurze Laufzeit Ihr wirksamster Schutz.
Quellen: §§ 652 ff. BGB (Maklervertrag), § 656a BGB (Textform beim Verkauf an Verbraucher); Vertragsformen und Laufzeiten sind Vertragspraxis, nicht gesetzlich geregelt. Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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