Eigentümer-Fragen · Hamburg

Kann ich einen Maklervertrag widerrufen?

Stand: 02.09.2026

Die kurze Antwort

Ja, wenn Sie Verbraucher sind und der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurde, etwa an Ihrem Küchentisch oder per E-Mail. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.

Ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.

Wann das Widerrufsrecht besteht

Der Maklervertrag mit einem Verbraucher bedarf beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern der Textform (§ 656a BGB). Wird er außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossen, gelten die Verbraucherschutzregeln der §§ 312b, 312g BGB mit dem Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Termin bei Ihnen zu Hause ist der Regelfall, also besteht das Recht meistens.

Die Folgen des Widerrufs

Der Vertrag wird rückabgewickelt, ein Provisionsanspruch entfällt. Hat der Makler auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Frist bereits gearbeitet und wurden Sie darüber korrekt belehrt, kann Wertersatz anfallen; ohne diese Belehrung nicht. Deshalb steht in seriösen Verträgen ein Hinweis, ob und wann mit der Tätigkeit begonnen wird.

Was das für die Praxis heißt

Sie müssen keinen Vertrag im ersten Gespräch unterschreiben. Ein Makler, der auf sofortiger Unterschrift besteht und die Widerrufsbelehrung als Formalie abtut, sagt damit etwas über seine Arbeitsweise. Umgekehrt gilt: Wenn Sie zügig starten wollen, ist ein bewusster Verzicht möglich, aber er sollte Ihre Entscheidung sein, nicht seine.

Was zu tun ist

Prüfen Sie den Vertrag auf drei Punkte: Widerrufsbelehrung samt Muster-Formular, Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit sowie die konkret benannten Leistungen. Den Widerruf erklären Sie in Textform, ohne Begründung; die Frist wahrt die rechtzeitige Absendung.

Quellen: § 656a BGB (Textform), §§ 312b, 312g BGB (Verträge außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz), §§ 355, 356 BGB (Widerrufsfrist, Erlöschen), § 357 BGB (Wertersatz). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.

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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier, Immobilienmakler in Hamburg, KI-generiertes Porträt im hellgrauen Anzug vor hellem Hintergrund.

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH