Eigentümer-Fragen · Hamburg

Hat der Mieter ein Vorkaufsrecht?

Stand: 02.09.2026

Die kurze Antwort

Nur in einem Fall: wenn die vermietete Wohnung nach der Überlassung an ihn in Wohnungseigentum umgewandelt wurde oder werden soll und dann an einen Dritten verkauft wird (§ 577 BGB).

Beim Verkauf eines ganzen Hauses oder einer schon vor dem Einzug bestehenden Eigentumswohnung besteht es nicht.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

Erstens muss ein Wohnraummietverhältnis bestehen. Zweitens muss die Umwandlung in Wohnungseigentum nach der Überlassung an den Mieter erfolgt sein oder beabsichtigt sein. Drittens muss der Verkauf an einen Dritten gehen; der Verkauf an Familienangehörige oder Haushaltsangehörige des Eigentümers löst das Recht nicht aus. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, gibt es kein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Wie das Verfahren läuft

Nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Dritten muss der Verkäufer den Mieter über den Inhalt unterrichten und auf das Vorkaufsrecht hinweisen. Der Mieter hat dann zwei Monate Zeit, es auszuüben; tut er es, kommt der Kaufvertrag zu denselben Bedingungen mit ihm zustande. Unterbleibt die Mitteilung, kann der Verkäufer schadensersatzpflichtig werden.

Was das für die Vermarktung heißt

Der Käufer trägt ein Restrisiko, bis die Frist abgelaufen ist; darauf sollte der Kaufvertrag eingestellt sein. In der Praxis empfiehlt sich, den Mieter früh und offen einzubinden: Wer ohnehin kaufen möchte, sagt es dann meist vorher, und beide Seiten sparen sich den Umweg. Neben dem Mieter kann auch die Gemeinde ein Vorkaufsrecht haben, in Hamburg besonders in Erhaltungsgebieten.

Die Grenze

Ob im Einzelfall umgewandelt wurde und wann, entscheidet über das Recht; das prüfen Notar und im Streit ein Anwalt. Wir sorgen dafür, dass die Frage vor der Vermarktung geklärt ist und nicht während der Beurkundung auftaucht.

Quellen: § 577 BGB (Vorkaufsrecht des Mieters), §§ 463 ff. BGB (Vorkaufsrecht allgemein, Zwei-Monats-Frist), §§ 24 ff. BauGB (gemeindliches Vorkaufsrecht). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.

Ihr Ansprechpartner

Allgemeine Antworten haben eine Grenze:Ihre Immobilie.

Was Ihr Fall konkret bedeutet, klären wir im Gespräch: vertraulich, mit den belegten Zahlen Ihrer Lage und ohne Verpflichtung. Die Marktwertanalyse Ihrer Immobilie erstellen wir kostenfrei.

+49 176 57 174 225 · matthias.schwier@db.com

Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier, Immobilienmakler in Hamburg, KI-generiertes Porträt im hellgrauen Anzug vor hellem Hintergrund.

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH