Sachverständiger vermisst den Stuck in einer leeren Hamburger Gründerzeitwohnung, im Fenster die Stadt im Nachmittagslicht
Regulatorik

Der Widerspruch gegen das Finanzamt wird zur Gutachterfrage

Das Jahressteuergesetz 2026 regelt erstmals, wie ein Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude aufzuteilen ist. Wer künftig von der Rechnung des Finanzamts abweichen will, braucht ein Gutachten mit Ortsbesichtigung. In Hamburger Lagen mit hohen Bodenrichtwerten entscheidet das über die Abschreibung.

Matthias SchwierMatthias Schwier2. September 20268 Min. Lesezeit

12.8.2026

Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2026 mit dem neuen § 6f EStG

2 / 2,5 / 3 %

jährliche Abschreibung auf den Gebäudeanteil je nach Baujahr (§ 7 Absatz 4 EStG)

4.919 €/m²

Bodenrichtwert Harvestehude im Median zum 1.1.2026, gegenüber 687 €/m² in Sasel

Einordnung

Von Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH und DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung.

Wer eine vermietete Wohnung kauft, bezahlt einen Preis. Das Finanzamt sieht zwei: einen für den Boden, der sich nicht abnutzt, und einen für das Gebäude, das jedes Jahr ein Stück Wert verliert und deshalb abgeschrieben werden darf. Wie dieser eine Preis in zwei zerfällt, entscheidet über die Steuer auf jede Mieteinnahme, zwanzig Jahre und länger. Bisher stand diese Aufteilung in keinem Gesetz. Das ändert sich.

Was das Kabinett am 12. August beschlossen hat

Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 fügt einen neuen § 6f in das Einkommensteuergesetz ein, überschrieben „Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück". Er ordnet in drei Stufen, was bisher Rechtsprechung und Verwaltungspraxis regelten. Erste Stufe: Eine im Kaufvertrag vorgenommene Aufteilung ist der Besteuerung zugrunde zu legen, sofern sie die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich haltbar erscheint. Das ist die Formel des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2015, jetzt als Gesetzestext.

Zweite Stufe: Fehlt eine solche Vereinbarung oder hält sie nicht, sind Boden- und Gebäudewert getrennt zu ermitteln, und der Kaufpreis wird im Verhältnis der beiden aufgeteilt. Maßgeblich ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, das Regelwerk, nach dem auch Verkehrswerte ermittelt werden. Der Gebäudeanteil ergibt sich aus dem marktangepassten Verfahrenswert des ganzen Grundstücks abzüglich des Bodenwerts, korrigiert um besondere Merkmale des Objekts; unter null darf er nicht fallen. Dritte Stufe: Das Bundesfinanzministerium stellt eine Arbeitshilfe bereit, deren Ergebnis das Finanzamt übernehmen darf. Wer eine abweichende Aufteilung durchsetzen will, muss sie nachweisen, und zwar ausschließlich durch ein Gutachten, das nach persönlicher Vorortbesichtigung erstellt wurde, von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Person.

Die drei Stufen des § 6f EStG nach dem Regierungsentwurf:
StufeWas giltWer trägt die Last
Vertragliche Aufteilungmaßgeblich, solange wirtschaftlich haltbarFinanzamt muss die Unhaltbarkeit begründen
Rechnung nach ImmoWertVVerfahrenswert minus Bodenwert, amtliche ArbeitshilfeEigentümer, wenn er abweichen will
Abweichender Nachweisnur Gutachten mit Vorortbesichtigung, öbuv oder DIN EN ISO/IEC 17024Eigentümer zahlt das Gutachten

Warum das mehr ist als eine Formalie

Der Bundesfinanzhof hat 2020 in einem Fall entschieden, der die Mechanik zeigt (Urteil vom 21. Juli 2020, IX R 26/19). Ein Käufer erwarb eine vermietete Wohnung für 110.000 Euro; der Vertrag wies dem Boden 20.000 Euro zu, dem Gebäude also rund 82 Prozent. Das Finanzamt rechnete mit der Arbeitshilfe und kam auf einen Gebäudeanteil von rund 31 Prozent. Der Bundesfinanzhof stellte klar: Ein Finanzgericht darf eine unhaltbare vertragliche Aufteilung nicht einfach durch die Arbeitshilfe ersetzen, denn die Arbeitshilfe gewährleistet keine Aufteilung nach realen Verkehrswerten. Sie rechnet nur im vereinfachten Sachwertverfahren und kennt keinen Orts- oder Regionalisierungsfaktor. In Hochpreislagen führt das zu sehr niedrigen Gebäudewerten. Im Streit muss das Gericht in der Regel einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragen.

Genau dieser letzte Schritt wandert mit § 6f vom Gericht zum Eigentümer. Bisher konnte er die Rechnung des Finanzamts mit eigenen Argumenten angreifen und darauf setzen, dass ein Gericht das Gutachten einholt. Künftig trägt er das Gutachten von Anfang an selbst, und ein Gutachten vom Schreibtisch, ohne Besichtigung, zählt nicht. Die Begründung des Entwurfs sagt es ausdrücklich: Die persönliche Vorortbesichtigung wird zwingend vorgeschrieben. Der Widerspruch gegen das Finanzamt wird damit von einer Rechenfrage zu einer Gutachterfrage, mit Kosten und Vorlauf.

Was das in Harvestehude bedeutet und in Sasel nicht

Der Hebel liegt im Bodenrichtwert. Je teurer der Boden, desto größer sein Anteil am Kaufpreis und desto kleiner die Abschreibungsbasis. In Harvestehude liegt der Bodenrichtwert zum 1. Januar 2026 im Median bei 4.919 Euro je Quadratmeter Grundstück, in Sasel bei 687 Euro. Für eine Altbauwohnung an der Alster bedeutet das: Ein erheblicher Teil des Kaufpreises ist nach der Rechnung des Finanzamts Boden, und Boden schreibt sich nicht ab.

Ein Modell, ausdrücklich mit einer Setzung: Wohnung mit 100 Quadratmetern in Harvestehude, Kaufpreis 1.065.000 Euro, das entspricht dem beurkundeten Mittelwert von 10.650 Euro je Quadratmeter für Bestandswohnungen im Jahr 2025 (Gutachterausschuss Hamburg). Nehmen wir an, der Miteigentumsanteil entspricht 100 Quadratmetern Grundstück zum Bodenrichtwert, also 491.900 Euro. Dann bleiben dem Gebäude 573.100 Euro oder rund 54 Prozent. Bei zwei Prozent Abschreibung sind das 11.462 Euro im Jahr. Weist ein Gutachten dem Gebäude 65 Prozent zu, sind es 13.845 Euro. Die Differenz von 2.383 Euro im Jahr summiert sich über zwanzig Jahre auf 47.660 Euro Abschreibungsvolumen. Der Grundstücksanteil ist in diesem Beispiel gesetzt, nicht gemessen; in der Wirklichkeit steht er in der Teilungserklärung, und er ist der Grund, warum diese Rechnung für jede Wohnung anders ausgeht.

Der Abschreibungssatz selbst ist gesetzlich fest: zwei Prozent im Jahr für Gebäude, die nach 1924 fertiggestellt wurden, 2,5 Prozent für Gebäude von vor 1925, drei Prozent für Fertigstellungen nach dem 31. Dezember 2022 (§ 7 Absatz 4 EStG). Am Satz lässt sich also nichts drehen. Der ganze Spielraum liegt in der Basis, und die Basis ist die Aufteilung.

Die Steuer, die jeder Einzelne zu zahlen hat, muss bestimmt sein und darf nicht willkürlich sein.

Adam Smith, Der Wohlstand der Nationen, 1776, Fünftes Buch, Zweites Kapitel

Was der Entwurf nicht ändert

Einordnung

Bandbreiten zeigen den Markt. Den Wert zeigt nur Ihr Objekt.

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Zwei Dinge bleiben, wie sie sind. Die Arbeitshilfe gab es schon, das Finanzamt hat sie seit Jahren benutzt; neu ist ihre gesetzliche Verankerung, nicht ihre Existenz. Und die Maßgeblichkeit der vertraglichen Aufteilung stand seit 2015 in der Rechtsprechung. Wer bisher begründet aufgeteilt hat, ändert nichts. Die Gutachterpflicht hat zudem eine zweite Seite: Sie nimmt dem Finanzamt die Möglichkeit, eine sachverständig belegte Aufteilung mit einer Tabellenrechnung zu übergehen. Die Begründung des Entwurfs spricht von einer qualifizierten Schätzung, die sachverständig widerlegt werden kann.

Und der Entwurf ist noch kein Gesetz. Der Bundesrat tagt am 25. September; seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf wird für diese Sitzung erwartet, danach folgt das parlamentarische Verfahren. Änderungen sind möglich. Gelten soll die Regel nach der Anwendungsvorschrift für Grundstücke, die auf Grund eines nach dem Tag der Verkündung geschlossenen Kaufvertrags erworben werden. Wer noch in diesem Jahr beurkundet, kauft nach altem Recht; wer im kommenden Jahr beurkundet, sehr wahrscheinlich nach neuem.

Was vor dem nächsten Kaufvertrag zu klären ist

Vier Punkte, in dieser Reihenfolge:

01

Die Aufteilung im Kaufvertrag nicht dem Formular überlassen. Eine begründete Vereinbarung, die den Bodenrichtwert und den Zustand des Gebäudes nachvollziehbar abbildet, ist die günstigste aller Stufen.

02

Die Vereinbarung gegen die Arbeitshilfe halten, bevor der Vertrag unterschrieben ist. Liegt sie weit darüber, sollte man wissen, womit man das begründet.

03

Bei einer Abweichung das Gutachten einplanen, solange das Objekt zugänglich ist. Die Vorortbesichtigung ist Pflicht, und sie lässt sich nach Übergabe an einen Mieter nicht beliebig nachholen.

04

Die Unterlagen aufheben: Teilungserklärung mit Miteigentumsanteil, Bodenrichtwertauskunft zum Stichtag, Gutachten. Sie tragen die Abschreibung über die gesamte Haltedauer.

Häufige Fragen aus unseren Mandaten

Gilt § 6f auch für Wohnungen, die ich schon besitze?

Nein. Nach dem Entwurf gilt die Regel erstmals für Grundstücke, die auf Grund eines nach dem Tag der Verkündung abgeschlossenen Kaufvertrags erworben werden. Für laufende Abschreibungen ändert sich nichts.

Reicht ein Gutachten meines Steuerberaters oder eine eigene Rechnung?

Nein. Der Nachweis einer von der Arbeitshilfe abweichenden Aufteilung ist nach dem Entwurf nur durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Person zu führen, erstellt nach persönlicher Besichtigung. Eine eigene Rechnung oder ein Schreibtischgutachten erfüllt die Form nicht.

Kann das Finanzamt eine vertragliche Aufteilung einfach verwerfen?

Nicht einfach. Die vertragliche Aufteilung ist zugrunde zu legen, solange sie die realen Wertverhältnisse nicht in grundsätzlicher Weise verfehlt und wirtschaftlich haltbar erscheint. Diese Grenze stammt aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und steht jetzt im Gesetzestext. Verworfen wird sie bei Scheinvereinbarungen, bei Gestaltungsmissbrauch oder wenn sie offensichtlich neben den Werten liegt.

Steht in Ihrem letzten Kaufvertrag eine Aufteilung, und wüssten Sie zu sagen, wie sie zustande kam?

Die Aufteilung eines Kaufpreises war lange eine Zeile im Notarvertrag, die niemand las. Mit § 6f wird sie zu einer Entscheidung mit zwei Wegen: begründet vereinbaren oder später mit Gutachten beweisen. Der erste Weg ist der günstigere, aber er verlangt, dass Bodenrichtwert, Gebäudezustand und Miteigentumsanteil vor der Unterschrift auf dem Tisch liegen. Wir ordnen diese Zahlen im Rahmen der Marktwertanalyse ein; die steuerliche Prüfung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Nach dem Entwurf gilt die Regel erstmals für Grundstücke, die auf Grund eines nach dem Tag der Verkündung abgeschlossenen Kaufvertrags erworben werden. Für laufende Abschreibungen ändert sich nichts.

Autor
Matthias Schwier

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH

Matthias Schwier verbindet Immobilienbewertung mit genauer Kenntnis der Hamburger Mikrolagen. Als selbstständiger Immobilienberater für die Deutsche Bank Immobilien GmbH macht er aus Marktgeräuschen eine belastbare Zahl, bevor Eigentümer über Verkauf, Übertragung oder Finanzierung entscheiden.

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Quellen
  1. 01
    Bundesministerium der Finanzen: Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2026, Bearbeitungsstand 19. Mai 2026, Artikel 3 Nummer 3 (§ 6f EStG) und § 52 Absatz 14b EStG mit Begründung

    Wortlaut der drei Absätze, Formel für den Gebäudewertanteil, Gutachtenanforderung mit zwingender Vorortbesichtigung, Anwendungsregel ab dem Tag nach der Verkündung. Gesetzesvorhaben-Seite mit Referenten- und Regierungsentwurf.

  2. 02
  3. 03
    Haufe Immobilien: Jahressteuergesetz 2026, neue Regeln für Immobilien, 21. August 2026

    Einordnung des Regierungsentwurfs: dreistufiges System, Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung, erstmals für danach abgeschlossene Kaufverträge.

  4. 04
    Bundesfinanzhof, Urteil vom 21. Juli 2020, IX R 26/19

    Leitsätze zur Arbeitshilfe des BMF (kein Ersatz für eine vertragliche Aufteilung, keine Gewähr für Verkehrswert-Aufteilung, Regelfall Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen); Sachverhalt 110.000 Euro Kaufpreis, 20.000 Euro vertraglicher Bodenanteil.

  5. 05
    Bundesfinanzhof, Urteil vom 16. September 2015, IX R 12/14, BStBl II 2016 S. 397

    Maßgeblichkeit der vertraglichen Kaufpreisaufteilung und ihre Grenze; in der Begründung des Entwurfs zu § 6f Absatz 1 zitiert.

  6. 06
    Einkommensteuergesetz, § 7 Absatz 4

    Abschreibungssätze für Wohngebäude: 3 Prozent bei Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022, 2 Prozent nach dem 31. Dezember 1924, 2,5 Prozent vor dem 1. Januar 1925.

  7. 07
    Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021

    § 6 Absatz 3 (marktangepasster vorläufiger Verfahrenswert), § 8 Absatz 3 (besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale), §§ 40 bis 43 (Bodenwertermittlung), auf die § 6f Absatz 2 verweist.

  8. 08
    Bodenrichtwerte Hamburg zum Stichtag 1. Januar 2026, Auswertung je Stadtteil in den Lagenseiten von by-schwier.de

    Median Harvestehude 4.919 Euro je Quadratmeter, Sasel 687 Euro je Quadratmeter; Grundlage sind die amtlichen Bodenrichtwerte des Gutachterausschusses.

  9. 09
    Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg: Immobilienmarktbericht Hamburg 2026, Berichtsjahr 2025

    Beurkundeter Mittelwert Eigentumswohnungen Harvestehude ohne Neubau 10.650 Euro je Quadratmeter.

  10. 10
    Bundesrat: Termine der Plenarsitzungen 2026

    Plenarsitzung am 25. September 2026, Tagesordnungsentwurf am 8. September.

  11. 11
    Smith, Adam: An Inquiry into the Nature and Causes of the Wealth of Nations, 1776, Book V, Chapter II, Part II

    Zitat zur Bestimmtheit der Steuer, zweite der vier Steuermaximen. Im Beitrag in deutscher Übertragung wiedergegeben, englischer Originalwortlaut: The tax which each individual is bound to pay ought to be certain, and not arbitrary.