Eigentümer-Fragen · Hamburg
Was kostet ein Energieausweis?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Das hängt vom Typ ab: Der Verbrauchsausweis auf Basis der Abrechnungen ist deutlich günstiger, der Bedarfsausweis mit Aufnahme von Gebäudehülle und Technik entsprechend teurer. Preise sind frei vereinbar.
Wichtiger als der Preis ist die Frage, welcher Ausweis für Ihr Gebäude überhaupt zulässig ist.
Warum die Preise auseinandergehen
Der Verbrauchsausweis wertet die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre aus, das ist schnell erledigt und oft ohne Ortstermin möglich. Der Bedarfsausweis verlangt die Aufnahme von Bauteilen, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik sowie eine Berechnung; der Aufwand ist ein Vielfaches. Entsprechend liegen die Honorare auseinander.
Wer ihn ausstellen darf
Aussteller müssen die Anforderungen des § 88 GEG erfüllen, typischerweise Ingenieure, Architekten, Handwerksmeister der einschlägigen Gewerke oder Schornsteinfeger mit entsprechender Fortbildung. Nicht jeder Anbieter im Netz erfüllt das; ein zu billiger Onlineausweis ohne belastbare Datengrundlage kann unbrauchbar sein und ist im Zweifel bußgeldbewehrt.
Wann welcher Ausweis Pflicht ist
Frei wählen dürfen Sie nur unter Bedingungen. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 fertiggestellt und seither nicht auf den Standard der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht wurden, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. In allen anderen Fällen ist der Verbrauchsausweis zulässig, sofern Verbrauchsdaten vorliegen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die Vorgabe: Dann wählen Eigentümer von Wohngebäuden frei zwischen beiden Ausweisarten (Gebäudemodernisierungsgesetz).
Was zu tun ist
Klären Sie zuerst die Zulässigkeit, dann holen Sie zwei Angebote ein. Rechnen Sie den Ausweis als feste Position in die Verkaufskosten ein; er ist Pflicht und muss vor der ersten Besichtigung vorliegen. Bei energetisch schwachen Gebäuden lohnt der Bedarfsausweis manchmal auch freiwillig, weil er zeigt, wo der Hebel liegt.
Quellen: Gebäudeenergiegesetz (GEG), §§ 79 bis 88 (Ausweisarten, Wahlrecht, Ausstellungsberechtigung); Gebäudemodernisierungsgesetz (BGBl 2026 I Nr. 226): Wahlfreiheit für Wohngebäude ab 01.01.2027; Honorare sind frei vereinbar. Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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