Eigentümer-Fragen · Hamburg
Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Ein Verzeichnis aller Aktiva und Passiva des Nachlasses zum Todestag. Pflichtteilsberechtigte können es vom Erben verlangen, auf Wunsch auch als notarielles Verzeichnis, das der Notar selbst ermittelt.
Für Immobilien ist darin der Verkehrswert anzusetzen, nicht der Steuerwert.
Was hineingehört
Auf der Aktivseite Immobilien, Konten, Wertpapiere, Fahrzeuge, Hausrat von Wert, Forderungen und Beteiligungen. Auf der Passivseite Verbindlichkeiten, Grundschulden mit ihrer Restvaluta, Bestattungskosten und Nachlassverbindlichkeiten. Dazu kommen Schenkungen der letzten zehn Jahre, weil sie den Pflichtteil beeinflussen können.
Privat oder notariell
Der Erbe schuldet zunächst ein privatschriftliches Verzeichnis (§ 260 BGB). Der Pflichtteilsberechtigte kann jedoch verlangen, dass es ein Notar aufnimmt (§ 2314 BGB). Der Unterschied ist erheblich: Der Notar ermittelt selbst, fragt Banken an und übernimmt Verantwortung für die Vollständigkeit. Die Kosten trägt der Nachlass.
Die Bewertung der Immobilie
Anzusetzen ist der Verkehrswert zum Todestag, also der am Markt erzielbare Preis, nicht der Grundbesitzwert des Finanzamts und nicht der Anschaffungspreis. Der Pflichtteilsberechtigte kann die Wertermittlung durch einen Sachverständigen verlangen; auch diese Kosten gehen zulasten des Nachlasses. Genau an dieser Zahl entzündet sich der meiste Streit, weshalb eine früh eingeholte, belegte Bewertung viel Ärger erspart.
Was zu tun ist
Sichern Sie zeitnah die Unterlagen: Kontoauszüge, Darlehensstände, Versicherungen, Grundbuchauszug. Lassen Sie die Immobilie zum Todestag bewerten, solange der Zustand noch dokumentierbar ist. Und behandeln Sie Auskunftsansprüche zügig; Verzögerung erzeugt Misstrauen und führt regelmäßig erst recht zum notariellen Verzeichnis.
Quellen: § 260 BGB (Auskunft durch Verzeichnis), § 2314 BGB (Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten, notarielles Verzeichnis, Wertermittlung), § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzung bei Schenkungen). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
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Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
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