Eigentümer-Fragen · Hamburg
Brauche ich einen Erbschein zum Verkauf?
Stand: 02.09.2026
Die kurze Antwort
Nicht immer. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vor, genügt das dem Grundbuchamt als Nachweis (§ 35 GBO). Nur bei privatschriftlichem Testament oder gesetzlicher Erbfolge brauchen Sie den Erbschein.
Das ist einer der wenigen Fälle, in denen ein notarielles Testament dem Nachlass unmittelbar Geld spart.
Warum das Grundbuchamt einen Nachweis verlangt
Vor dem Verkauf wird das Grundbuch auf die Erben berichtigt; der Käufer erwirbt vom eingetragenen Eigentümer. Für diese Berichtigung braucht das Amt den Nachweis der Erbfolge. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag reicht dafür zusammen mit der Niederschrift über die Eröffnung; ein handschriftliches Testament genügt dem Grundbuchamt in der Regel nicht.
Was der Erbschein kostet
Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und fallen doppelt an: für den Antrag beim Nachlassgericht und für die eidesstattliche Versicherung. Bei einem Nachlass im mittleren sechsstelligen Bereich summiert sich das schnell auf einen vierstelligen Betrag. Ein notarielles Testament zu Lebzeiten ist demgegenüber meist die günstigere Investition, weil die Beurkundung nur einmal anfällt.
Die Zwei-Jahres-Frist beim Grundbuch
Die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall ist gebührenfrei, wenn sie binnen zwei Jahren nach dem Tod beantragt wird. Diese Frist wird häufig übersehen, gerade in Erbengemeinschaften, die sich lange nicht einigen. Nach Ablauf kostet dieselbe Eintragung Geld, und der Betrag hängt am Wert der Immobilie.
Was zu tun ist
Klären Sie zuerst, welche Verfügung existiert und ob sie notariell ist. Beantragen Sie die Grundbuchberichtigung früh, unabhängig davon, ob Sie schon verkaufen wollen; sie ist die Voraussetzung für jeden späteren Schritt. Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht oder über einen Notar; in Hamburg ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zentral zuständig.
Quellen: § 35 GBO (Nachweis der Erbfolge, notarielles Testament als Ersatz für den Erbschein); §§ 2353 ff. BGB (Erbschein); Nr. 14110 KV GNotKG (Gebührenfreiheit der Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren). Diese Seite erklärt die Systematik; Rechts- und Steuerfragen im Einzelfall gehören zu Notar, Fachanwalt und Steuerberater.
Ihr Ansprechpartner
Allgemeine Antworten haben eine Grenze:Ihre Immobilie.
Was Ihr Fall konkret bedeutet, klären wir im Gespräch: vertraulich, mit den belegten Zahlen Ihrer Lage und ohne Verpflichtung. Die Marktwertanalyse Ihrer Immobilie erstellen wir kostenfrei.
+49 176 57 174 225 · matthias.schwier@db.com
Matthias Schwier, selbstständiger Immobilienberater der Deutsche Bank Immobilien GmbH.

Matthias Schwier
Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH
Verwandte Fragen
Wie löst man eine Erbengemeinschaft auf?
Durch Auseinandersetzung: Die Miterben verkaufen gemeinsam und teilen den Erlös, einer übernimmt die Immobilie gegen Ausgleichszahlung, oder …
Zur AntwortWie lange dauert ein Erbschein?
In einfachen Fällen einige Wochen, bei mehreren Erben, unklarer Erbfolge oder Auslandsbezug mehrere Monate. Das Nachlassgericht prüft die Er …
Zur AntwortKann ein Miterbe den Verkauf blockieren?
Ja. Der Verkauf einer Nachlassimmobilie ist eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand, und die können die Miterben nur gemeinsam treffen …
Zur Antwort