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Hamburg stuft 26.000 Grundsteuerfälle nach Wohnlage neu ein

06:15 UhrRecht und SteuernHamburg

Hamburg stuft 26.000 Grundsteuerfälle nach Wohnlage neu einGrundsteuer

Die Wohnlage wechselt, die Steuer auch

Symbolbild

Der Hamburger Senat hat am 3. November 2026 die Fortschreibung der Wohnlagenverzeichnis-Verordnung beschlossen, die der Grundsteuer die Wohnlage zugrunde legt. Grundlage ist das Wohnlagenverzeichnis 2025 der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Von rund 430.000 Steuerfällen der Grundsteuer B ändert sich bei etwa 26.000 die Wohnlage, rund sechs Prozent. In rund 13.000 Fällen wechselt sie von der guten in die normale Lage, die Steuer sinkt dort, in rund 12.000 Fällen geht sie den umgekehrten Weg. Weitere 6.000 Grundstücke werden erstmals eingeordnet, davon rund 1.000 als gute Lage. Die neue Einordnung wirkt zum 1. Januar 2027.

Die Zahl

rund 85 Euro

So viel Grundsteuer kommt im Jahr je 100 Quadratmeter Wohnfläche hinzu, wenn ein Grundstück von der normalen in die gute Wohnlage wechselt. Für Wohnflächen gilt nach dem Anwendungserlass der Finanzbehörde ein Äquivalenzbetrag von 0,50 Euro je Quadratmeter, die Steuermesszahl steigt von 52,5 auf 70 Prozent, der Hebesatz liegt bei 975 Prozent. Der Anteil für Grund und Boden bleibt unberührt, die Gesamtsteuer steigt deshalb um weniger als ein Drittel (eigene Berechnung)

Warum das zählt

Ich rechne die Zusage der Aufkommensneutralität an den Zahlen des Senats nach. Die Finanzbehörde erwartet aus Höherstufungen und erstmaligen Einordnungen zusammen etwa zwei Millionen Euro mehr, aus den Herabstufungen rund 1,5 Millionen Euro weniger. Nach meiner Rechnung bleibt ein Plus von rund einer halben Million Euro. Die beiden Seiten sind allerdings ungleich gezählt. Auf der Plusseite stehen die rund 12.000 höhergestuften Fälle zusammen mit den erstmals eingeordneten, auf der Minusseite nur die rund 13.000 Herabstufungen. Beim Wechsel von der normalen in die gute Lage fällt die Ermäßigung von 25 Prozent weg, die Steuermesszahl der Wohnfläche steigt von 52,5 auf 70 Prozent. Das ist ein Drittel mehr Steuer auf die Wohnfläche, bei 100 Quadratmetern nach meiner Rechnung rund 85 Euro im Jahr. Den Verkaufszeitpunkt verschiebt das nach meiner Einschätzung nicht. Wer per Dauerauftrag zahlt, muss ihn selbst anpassen, sonst läuft ab 2027 der falsche Betrag.

Wie es weitergeht

Veröffentlicht wird die Verordnung im Dezember 2026. Den geänderten Bescheid über den Grundsteuermessbetrag verschickt das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz voraussichtlich noch in diesem Jahr, den Grundsteuerbescheid für 2027 Anfang 2027. Nach der Mitteilung der Behörde für Finanzen und Bezirke vom 3. November 2026 lässt sich eine abweichende Wohnlage beantragen und durch das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen nachweisen.

Stand: Mittwoch, 4. November 2026, 06:15 Uhr.

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