Einordnung
Viele Eigentümer in Hamburg planen, ihre Immobilie irgendwann an die nächste Generation weiterzugeben. Wer sie gemeinsam mit den Kindern in einer Familiengesellschaft hält, kann das ohne Grunderwerbsteuer tun. Diese Begünstigung war bis Ende 2026 befristet. Seit dem Bundestagsbeschluss vom 24. April 2026 soll sie dauerhaft gelten. Aus einem Stichtag wird damit Dauerrecht, und aus Zeitdruck wird planbare Gestaltung.
Aus der Befristung wird Dauerrecht
Wenn Sie eine Immobilie in eine Familiengesellschaft einbringen, also gemeinsam mit Ihren Kindern halten, fällt dafür keine Grunderwerbsteuer an. Diese Befreiung stützt sich auf §§ 5 und 6 GrEStG. Nach dem Wegfall des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG zum 1. Januar 2024 hielt die Fiktion des § 24 GrEStG diese Begünstigungen aufrecht, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, das der Bundestag am 24. April 2026 beschlossen hat, soll diese Befristung entfallen; der Bundesrat hatte die Entfristung selbst gefordert. Zustimmung des Bundesrats und Inkrafttreten stehen formal noch aus, gelten aber als wahrscheinlich. Hamburg erhebt 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer.
| Immobilienwert | Grunderwerbsteuer (5,5 %) |
|---|---|
| 1.000.000 € | 55.000 € |
| 2.000.000 € | 110.000 € |
| 3.000.000 € | 165.000 € |
Für wen das relevant ist
Diese Situation betrifft Sie, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:
Sie besitzen eine Immobilie im Wert ab 1 Million Euro und haben Kinder, denen Sie sie eines Tages übertragen möchten
Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie gemeinsam mit der Familie zu halten, ohne sie sofort zu verschenken
Ihre Nachfolgeplanung steht noch aus oder wurde immer wieder aufgeschoben
Was zu tun ist
Eine Familiengesellschaft lässt sich auch dann sinnvoll nutzen, wenn Sie die Kontrolle über Ihre Immobilie vollständig behalten wollen. Sie bestimmen, was mit dem Objekt passiert. Ihre Kinder sind beteiligt, aber nicht entscheidungsbefugt, bis Sie es wollen. Der künstliche Zeitdruck zum Jahresende entfällt mit der Entfristung. Es bleibt die eigentliche Frage: ob die Struktur zu Ihrer Familien- und Vermögenssituation passt. Das entscheidet die Gestaltung, nicht der Kalender.
Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.
Johann Wolfgang von Goethe, Faust I
Wissen Sie, was eine direkte Übertragung Ihrer Immobilie an Grunderwerbsteuer auslösen würde, und was eine Familiengesellschaft daran ändert?
Die meisten Eigentümer, die wir beraten, haben diese Frage nie konkret durchgerechnet. Wer weiß, was eine direkte Übertragung an Grunderwerbsteuer auslöst und was die Familiengesellschaft daran ändert, entscheidet auf einer anderen Grundlage. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung gehört in die Hände von Steuerberater und Notar; wir liefern die belastbare Bewertung, auf der diese Gestaltung aufsetzt.




