Hamburger Altbaufassade, Immobilienübertragung und Nachfolgeplanung
Regulatorik

Familiengesellschaft und Grunderwerbsteuer: Aus der Frist wird Dauerrecht

Die bis Ende 2026 befristete Grunderwerbsteuer-Befreiung für Familiengesellschaften soll dauerhaft werden. Was die Entfristung für die Übertragung an die nächste Generation bedeutet.

Matthias SchwierMatthias Schwier30. April 20265 Min. Lesezeit248 Aufrufe

165.000 €

GrESt bei 3 Mio. €, Hamburg 5,5 %

5,5 %

Grunderwerbsteuer Hamburg

24.4.2026

Bundestag beschließt Entfristung § 24 GrEStG

§§ 5/6

Begünstigung GrEStG

Einordnung

Viele Eigentümer in Hamburg planen, ihre Immobilie irgendwann an die nächste Generation weiterzugeben. Wer sie gemeinsam mit den Kindern in einer Familiengesellschaft hält, kann das ohne Grunderwerbsteuer tun. Diese Begünstigung war bis Ende 2026 befristet. Seit dem Bundestagsbeschluss vom 24. April 2026 soll sie dauerhaft gelten. Aus einem Stichtag wird damit Dauerrecht, und aus Zeitdruck wird planbare Gestaltung.

Aus der Befristung wird Dauerrecht

Wenn Sie eine Immobilie in eine Familiengesellschaft einbringen, also gemeinsam mit Ihren Kindern halten, fällt dafür keine Grunderwerbsteuer an. Diese Befreiung stützt sich auf §§ 5 und 6 GrEStG. Nach dem Wegfall des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG zum 1. Januar 2024 hielt die Fiktion des § 24 GrEStG diese Begünstigungen aufrecht, zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2026. Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, das der Bundestag am 24. April 2026 beschlossen hat, soll diese Befristung entfallen; der Bundesrat hatte die Entfristung selbst gefordert. Zustimmung des Bundesrats und Inkrafttreten stehen formal noch aus, gelten aber als wahrscheinlich. Hamburg erhebt 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer.

Grunderwerbsteuer Hamburg nach Immobilienwert (5,5 %)
ImmobilienwertGrunderwerbsteuer (5,5 %)
1.000.000 €55.000 €
2.000.000 €110.000 €
3.000.000 €165.000 €

Für wen das relevant ist

Diese Situation betrifft Sie, wenn mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:

01

Sie besitzen eine Immobilie im Wert ab 1 Million Euro und haben Kinder, denen Sie sie eines Tages übertragen möchten

02

Sie denken darüber nach, Ihre Immobilie gemeinsam mit der Familie zu halten, ohne sie sofort zu verschenken

03

Ihre Nachfolgeplanung steht noch aus oder wurde immer wieder aufgeschoben

Was zu tun ist

Einordnung

Bandbreiten zeigen den Markt. Den Wert zeigt nur Ihr Objekt.

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Eine Familiengesellschaft lässt sich auch dann sinnvoll nutzen, wenn Sie die Kontrolle über Ihre Immobilie vollständig behalten wollen. Sie bestimmen, was mit dem Objekt passiert. Ihre Kinder sind beteiligt, aber nicht entscheidungsbefugt, bis Sie es wollen. Der künstliche Zeitdruck zum Jahresende entfällt mit der Entfristung. Es bleibt die eigentliche Frage: ob die Struktur zu Ihrer Familien- und Vermögenssituation passt. Das entscheidet die Gestaltung, nicht der Kalender.

Was du ererbt von deinen Vätern hast, erwirb es, um es zu besitzen.

Johann Wolfgang von Goethe, Faust I

Wissen Sie, was eine direkte Übertragung Ihrer Immobilie an Grunderwerbsteuer auslösen würde, und was eine Familiengesellschaft daran ändert?

Die meisten Eigentümer, die wir beraten, haben diese Frage nie konkret durchgerechnet. Wer weiß, was eine direkte Übertragung an Grunderwerbsteuer auslöst und was die Familiengesellschaft daran ändert, entscheidet auf einer anderen Grundlage. Die rechtliche und steuerliche Gestaltung gehört in die Hände von Steuerberater und Notar; wir liefern die belastbare Bewertung, auf der diese Gestaltung aufsetzt.

FAQ

Häufige Fragen

Voraussichtlich dauerhaft. Die Fiktion des § 24 GrEStG, die die Befreiung nach dem MoPeG aufrechterhält, war bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Der Bundestag hat am 24. April 2026 mit dem Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz beschlossen, diese Befristung aufzuheben. Zustimmung des Bundesrats und Inkrafttreten stehen formal noch aus, gelten aber als wahrscheinlich, da der Bundesrat die Entfristung selbst gefordert hatte.

Autor
Matthias Schwier

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH

Matthias Schwier verbindet Immobilienbewertung mit genauer Kenntnis der Hamburger Mikrolagen. Als selbstständiger Immobilienberater für die Deutsche Bank Immobilien GmbH macht er aus Marktgeräuschen eine belastbare Zahl, bevor Eigentümer über Verkauf, Übertragung oder Finanzierung entscheiden.

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Quellen
  1. 01
    Grunderwerbsteuergesetz, §§ 5 und 6 GrEStG

    Begünstigung bei Übergang auf eine Gesamthand.

  2. 02
    Hamburg: Grunderwerbsteuersatz 5,5 Prozent seit 1. Januar 2023

    Anhebung von 4,5 auf 5,5 Prozent; ermäßigter Satz u. a. für junge Familien geplant.

  3. 03
    Grunderwerbsteuergesetz, § 24 GrEStG

    Fiktion der Gesamthand nach MoPeG, zunächst befristet bis 31. Dezember 2026; Entfristung beschlossen.

  4. 04
    Haufe: MoPeG und Grunderwerbsteuer, § 24 GrEStG

    Einordnung der Übergangsregelung des § 24 GrEStG nach dem MoPeG.

  5. 05
    PwC: Bundestag beschließt Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

    Bundestag beschließt am 24. April 2026 die Entfristung des § 24 GrEStG; Bundesrat und Inkrafttreten ausstehend.