Prominente Energieausweis-Skala A-G vor einer klassischen Hamburger Altbau-Fassade
Regulatorik

Die neue Energieausweis-Skala kommt 2026, für Wohnhäuser nicht

Das Gebäudemodernisierungsgesetz führt die europäische A-bis-G-Skala ein, lässt Wohngebäude aber bei A+ bis H. Was das für Eigentümer in den Alsterlagen bedeutet, und was nicht.

Matthias SchwierMatthias Schwier5. Juli 20265 Min. Lesezeit

29. Juli 2026

GModG in Kraft

A+ bis H

Skala Wohngebäude bleibt

A bis G

nur Nichtwohngebäude

10 Jahre

Gültigkeit bestehender Ausweise

Einordnung

Seit Monaten kursiert unter Eigentümern eine Sorge: Die neue europäische Energieausweis-Skala von A bis G werde jedes Haus neu einstufen und manchen Altbau über Nacht abwerten. Für Familien mit langjährigem Immobilienbesitz und für Erben in den Alsterlagen ist das eine Frage der Substanz, nicht der Statistik. Die Nachricht aus Berlin entlastet sie: Für Wohngebäude bleibt die vertraute Skala.

Was das Gebäudemodernisierungsgesetz ändert

Am 5. Mai 2026 legte das zuständige Bundesministerium den Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes vor, am 13. Mai 2026 beschloss ihn das Kabinett, am 10. Juli 2026 nahm der Bundestag das Gesetz an, der Bundesrat billigte es am selben Tag. Verkündet im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, gilt es seit dem 29. Juli 2026; das neue Energieausweisrecht greift ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz löst das 2024 eingeführte Gebäudeenergiegesetz ab, im Volksmund das Heizungsgesetz, und streicht dessen Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben. Auslöser der Reform ist die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD, Richtlinie (EU) 2024/1275), deren Umsetzungsfrist am 29. Mai 2026 ablief.

Die neue Skala, aber nicht für Wohngebäude

Die EU-Richtlinie verlangt eine einheitliche Skala von A bis G. Das Gesetz setzt sie nur für Nichtwohngebäude um, also für Büros, Läden und Gewerbebauten (Anlage 10a). Für Wohngebäude bleibt Anlage 10 inhaltlich unverändert: Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser behalten die Skala A+ bis H. Bereits ausgestellte Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht, sie gelten bis zum ausgewiesenen Ablaufdatum, in der Regel zehn Jahre.

Energieausweis-Skala nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz:
GebäudetypSkalaStatus ab GModG
WohngebäudeA+ bis Hbleibt unverändert (Anlage 10)
NichtwohngebäudeA bis Gneue EU-Skala (Anlage 10a)

Was das für Eigentümer von Wohnimmobilien konkret heißt:

01

Die Skala A+ bis H bleibt für Wohngebäude bestehen. Keine automatische Neu-Einstufung, kein Handlungsdruck aus der Reform selbst.

02

Bestehende Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, meist zehn Jahre.

03

Die Vorlagepflicht bei Verkauf und Vermietung bleibt unverändert bestehen.

04

Ab dem 1. Januar 2027 wählt jeder Eigentümer eines Wohngebäudes frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Effizienzklasse, Primär- und Endenergiekennwert werden Pflichtangabe, der Ausweis wird digital ausgestellt. Was diese Wahl für einen unsanierten Altbau wert ist, steht im Beitrag „Verbrauch oder Bedarf“.

Einordnung

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Es erben sich Gesetz und Rechte wie eine ew'ge Krankheit fort.

Johann Wolfgang von Goethe, Faust I, 1808

Was das für Eigentümer in den Alsterlagen bedeutet

Für die Bewahrer unter unseren Mandanten, die auf Kontinuität und Substanzschutz achten, ist die Botschaft ruhig: Die Reform erzwingt keine überstürzte Sanierung und keine Neubewertung des vertrauten Ausweises. Wichtiger als die Skala bleibt eine Beobachtung, die davon unberührt ist. In unseren Bewertungen in Lagen wie Harvestehude und Eppendorf sehen wir, dass Käufer und finanzierende Banken den energetischen Zustand längst unabhängig von jedem Buchstaben einpreisen. Ein aktueller, korrekter Energieausweis und ein klares Bild vom Sanierungsstand sind darum weniger Formalie als Argument im Preisgespräch.

Wissen Sie, in welcher Klasse Ihr Energieausweis Ihr Objekt heute führt und wann er abläuft?

Regulatorik entfaltet ihre Wirkung selten am Tag der Verkündung, sondern dann, wenn ein Objekt an den Markt kommt. Wer den energetischen Stand seines Hauses kennt, bevor ein Käufer ihn interpretiert, verhandelt aus einer Position der Klarheit. Die Skala mag warten. Der Markt tut es nicht.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Für Wohngebäude ändert sich die Skala nicht, und bestehende Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, in der Regel zehn Jahre. Die Umstellung auf A bis G betrifft nur Nichtwohngebäude. Neu ab dem 1. Januar 2027: Wer dann einen Ausweis ausstellen lässt, wählt frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Autor
Matthias Schwier

Matthias Schwier

Selbstständiger Immobilienberater · Deutsche Bank Immobilien GmbH

Matthias Schwier verbindet Immobilienbewertung mit genauer Kenntnis der Hamburger Mikrolagen. Als selbstständiger Immobilienberater für die Deutsche Bank Immobilien GmbH macht er aus Marktgeräuschen eine belastbare Zahl, bevor Eigentümer über Verkauf, Übertragung oder Finanzierung entscheiden.

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Quellen
  1. 01
    Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226 vom 28. Juli 2026: Gebäudemodernisierungsgesetz

    Verkündung. In Kraft seit 29. Juli 2026, Energieausweisrecht gestuft ab 1. Januar 2027.

  2. 02
    Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf Gebäudemodernisierungsgesetz, Drucksache 21/6278 vom 8. Juni 2026

    Anlage 10 (Wohngebäude A+ bis H) und Anlage 10a (Nichtwohngebäude A bis G); §§ 79 bis 85 zu Wahlrecht, Pflichtangaben und digitaler Ausstellung.

  3. 03
    Bundesregierung: Kabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

    Kabinettsbeschluss 13. Mai 2026, Wegfall der 65-Prozent-Regel.

  4. 04
    BMWSB: Bundeskabinett beschließt Gebäudemodernisierungsgesetz

    Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums.

  5. 05
    BBSR GEG-Infoportal: GModG-Chronologie und Übergangsfristen

    Verfahrenschronologie vom Referentenentwurf bis zur Verkündung.

  6. 06
    EU-Gebäuderichtlinie (EPBD), Richtlinie (EU) 2024/1275

    Vorgabe der einheitlichen A-bis-G-Skala, Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten 29. Mai 2026.