Die Grundsteuer-Reform ist in Kraft. Seit Januar 2025 gelten die neuen Bewertungen — und die Auswirkungen auf die Hamburger Alsterlagen sind erheblich. Objekte in Harvestehude, Rotherbaum und Winterhude werden nach dem Bundesmodell deutlich höher bewertet als zuvor.
Was sich konkret ändert
Das Bundesmodell bewertet Grundstücke nach dem Bodenrichtwert, der statistischen Nettokaltmiete und dem Gebäudealter. In den Alsterlagen führt das zu einer Verschiebung: Grundstücke in Alsteruferlage mit Bodenrichtwerten von 2.800 bis 4.500 Euro pro Quadratmeter werden erheblich stärker belastet als bisher.
Auswirkungen für Eigentümer
Drei Konsequenzen, die Eigentümer kennen sollten:
- Laufende Kosten steigen — je nach Lage und Grundstücksgröße um 30 bis 80 Prozent gegenüber der alten Bewertung
- Vermieter können die Grundsteuer nur eingeschränkt umlegen — politisch und mietrechtlich zunehmend eingeschränkt
- Ertragswert-Berechnung ändert sich — höhere laufende Kosten reduzieren den rechnerischen Ertragswert der Immobilie
Die Grundsteuer-Reform ist kein isoliertes Ereignis. Sie verändert die Gesamtkostenrechnung einer Immobilie — und damit ihren Marktwert.
Handlungsempfehlung
Eigentümer sollten ihren Grundsteuerbescheid prüfen und die neue Belastung in ihre Gesamtkalkulation einbeziehen. Bei vermieteten Objekten wirkt sich die Reform direkt auf die Rendite aus. Eine aktuelle Marktwertanalyse berücksichtigt die veränderten laufenden Kosten.
Haben Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid bereits in die Gesamtrechnung Ihrer Immobilie einbezogen?
Die Grundsteuer ist ein Faktor unter mehreren — neben Erbschaftsteuer, GEG-Anforderungen und CO₂-Umlage. Wer alle Faktoren kennt, trifft bessere Entscheidungen.

Matthias Schwier · by.schwier


