Die geplante Erbschaftsteuerreform verändert die Spielregeln für Immobilienübertragungen grundlegend. Der bisherige Mechanismus der Zehn-Jahres-Schenkungsfrist, den viele Eigentümer in den Alsterlagen für ihre Nachfolgeplanung nutzen, steht vor dem Aus.
Was sich ändert
Das SPD-Konzept sieht einen Lebensfreibetrag vor, der die bisherige rollierende Zehn-Jahres-Frist ersetzt. Konkret bedeutet das: Jeder Erbe hat einen einmaligen Freibetrag über die gesamte Lebenszeit — unabhängig vom Zeitpunkt der Übertragung. Die strategische Aufteilung von Schenkungen über Jahrzehnte verliert damit ihren steuerlichen Vorteil.
Auswirkungen auf die Alsterlagen
In Harvestehude und Rotherbaum liegen die durchschnittlichen Immobilienwerte zwischen 1,2 und 3,5 Millionen Euro. Bei einem Lebensfreibetrag von 400.000 Euro pro Kind bedeutet das: Ein erheblicher Teil des Immobilienwerts wird steuerpflichtig — und zwar ohne die Möglichkeit, durch zeitlich gestreckte Schenkungen den Freibetrag mehrfach zu nutzen.
Wer heute eine Immobilie hält und über Nachfolge nachdenkt, sollte die verbleibende Zeit unter dem alten Regelwerk nutzen. Die Fenster schließen sich.
Handlungsempfehlung
Drei Schritte, die Eigentümer jetzt prüfen sollten:
- Aktuelle Marktwertermittlung der Immobilie — als Basis für jede steuerliche Planung
- Prüfung bestehender Schenkungsverträge mit dem Steuerberater auf Optimierungspotenzial
- Bewertung alternativer Übertragungsmodelle: Nießbrauch, Wohnrecht, Familiengesellschaft
Bis wann gilt das Regelwerk, auf dem Ihre Nachfolgeplanung heute basiert?
Eine fundierte Marktwertanalyse ist der erste Schritt jeder Nachfolgeplanung. Sie schafft die Grundlage für steuerliche Gestaltung, notarielle Dokumentation und familiäre Verhandlung.

Matthias Schwier · by.schwier


